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Sozialpädagogische Familienhilfe

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine ambulante Form sozialpädagogischer Arbeit mit der Familie in deren häuslicher Umgebung. Es handelt sich um eine in der Regel längerfristige Beratung und Begleitung.

Rechtliche Grundlage

SPFH wendet sich an alle Familienmitglieder und deckt alle Lebensbereiche ab, wobei SPFH auf das Wohl der Kinder im Familiensystem fokussiert ist und in der Regel bei Familien mit mehreren hilfebedürftigen Kindern zum Tragen kommt. Rechtliche Grundlagen § 27 in Verbindung mit § 31, SGB VIII.

Unterstützungsbedarf

Wenn Eltern oder Kinder folgende Symptome zeigen:

  • Erziehungsprobleme, Schwierigkeiten im familiären Zusammenleben
  • Entwicklungsdefizite und soziale Verhaltensauffälligkeiten 
  • Drohende Verwahrlosung und Kriminalität
  • Finanzielle Probleme und Schulden
  • Schulprobleme
  • Unzureichende Wohnverhältnisse und drohende gesellschaftliche Isolation
  • Unsicherheiten und Schwierigkeiten im Umgang mit Ämtern und Behörden
  • Schwierigkeiten in der Haushaltsführung
  • Körperliche und psychische Überlastungs- und Überforderungssituationen
  • Unzureichende Versorgung und Förderung der Kinder


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