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Hilfe für junge Volljährige

Im Vergleich zu der Erziehungsbeistandschaft gelten in der Hilfe für junge Volljährige anders gelagerte inhaltliche Schwerpunkte: Das Alter der jungen Menschen und ihre dementsprechend eigenverantwortliche rechtliche Stellung erfordern es, meine Hilfe unmittelbar auf Leistungen und Ziele der Autonomie, der Verselbstständigung, der Beteiligung und Verantwortungsübernahme sowie auf die Schul- und Berufsperspektive auszurichten.

Rechtliche Grundlage

Rechtliche Grundlagen sind die Hilfen zur Erziehung gem. § 27 in Verbindung mit § 41 SGB VIII, sowie die Eingliederungshilfe nach § 35a, SGB VIII.

Unterstützungsbedarf

  • Bei der Bewältigung von Beziehungskrisen, Störungen und/oder Leistungsproblemen in Familie, Schule, Ausbildung, Arbeitsstelle oder Freizeit
  • Bei der (Re-) Integration in das Familiensystem
  • Bei emotionalen Entwicklungsphasen
  • Bei der Klärung von Zukunftsperspektiven

Zielgruppe

Die Hilfe richtet sich in erster Linie an junge Volljährige. Grundsätzlich beziehe ich das soziale Umfeld mit ein.


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